Die Bundesregierung hat am 25. Mai 2016 den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht beschlossen. Zusammen mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform, der ebenfalls am 25. Mai 2016 vom Kabinett beschlossen wurde, sollen im nationalen Recht die Voraussetzungen für die Umsetzung der europäischen Patentreform geschaffen werden.