Adidas verhindert die Eintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen als Marke

Adidas kann sich vor dem Gericht der Europäischen Union der Eintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen als Unionsmarke für die Shoe Branding Europe widersetzen. Das Gericht sieht die Gefahr, dass die im vorliegenden Fall angemeldeten Marken die in der Darstellung von drei Parallelstreifen auf einem Schuh bestehende ältere Marke von Adidas in unlauterer Weise ausnutzen (Urteile vom 01.03.2018, Az.: T-85/16 und T-629/16).

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