Wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berichtet, so hat Deutschland das Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert.
Die Bundesregierung hat die Ratifikationsurkunde für das Protokoll über die vorläufige Anwendung zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht hinterlegt. Dies stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts dar.