Am 21. März 2019 hat der Bundestag mit einigen Monaten Verspätung das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) verabschiedet. Durch das Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umgesetzt. Das Gesetz ergänzt die strafrechtlichen Schutzbestimmungen für Geschäftsgeheimnisse um zivilrechtliche Regelungen betreffend: erlaubte und unerlaubte Handlungen, Ansprüche bei Rechtsverletzung, gerichtliches Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen sowie Strafvorschriften.