PATENTANWÄLTE (in alphabetischer Reihenfolge)
JURISTINNEN (in alphabetischer Reihenfolge)
In der Kanzlei arbeiten nicht nur Patentanwälte, sondern auch Juristinnen/ Rechtsanwältinnen. Die Patentanwälte haben ein naturwissenschaftliches Studium (Elektrotechnik, Maschinenwesen, Physik, Informatik, Chemie oder dergleichen) und juristisches Studium für Patentanwälte absolviert und wurden zusätzlich sowohl beim Deutschen Patent- und Markenamt als auch beim Bundespatentgericht (beide in München) ausgebildet. Auf Grund ihrer Doppelqualifikation sind Patentanwälte in der Lage, komplexe technische Erfindungen zu verstehen, diese in Patentanmeldungen zu beschreiben und die oft komplizierten Verfahren bis zur Erteilung von Patenten vor den zuständigen Ämtern durchzuführen. Dasselbe gilt für Gebrauchsmuster, Marken und Designs.
Die Patentanwälte der Kanzlei DREISS Patentanwälte PartG mbB sind regelmäßig nicht nur als deutsche Patentanwälte tätig, sondern auch als zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt/München (European Patent Attorneys) und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante/Spanien (European Community Trademark and Design Attorneys).
Die Patentanwälte gehören der deutschen Patentanwaltskammer an; die beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter außerdem dem Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi). Maßgeblich für die Berufsausübung sind die Patentanwaltsordnung, die Berufsordnung der Patentanwälte, die FICPI Standesregeln und der Code of Professional Conduct des epi.