Adidas kann sich vor dem Gericht der Europäischen Union der Eintragung von zwei Parallelstreifen auf Schuhen als Unionsmarke für die Shoe Branding Europe widersetzen. Das Gericht sieht die Gefahr, dass die im vorliegenden Fall angemeldeten Marken die in der Darstellung von drei Parallelstreifen auf einem Schuh bestehende ältere Marke von Adidas in unlauterer Weise ausnutzen (Urteile vom 01.03.2018, Az.: T-85/16 und T-629/16).
Das Autoren-Team um Prof. Bulling erläutert in gewohnt übersichtlicher, praxisorientierter und leicht verständlicher Weise die Schutzvoraussetzungen, Anmeldeverfahren und Eintragung von Design nicht nur nach deutscher und europäischer Rechtslage, sondern auch die Länder USA, Japan, China und Korea betreffend.(Weiterlesen…)