Das Einheitspatentsystem wird die Möglichkeit bieten, mit einem einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt (EPA) einheitlichen Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten.
Die Einführung dieses Systems wird vom Vorbereitungsteam des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) geleitet, das vor kurzem die aktuelle Version des Umsetzungsfahrplans (Roadmap) veröffentlicht hat. Diese Roadmap enthält alle wichtigen Aktivitäten und Meilensteine des UPC für die kommenden Monate. Die Roadmap finde Sie hier.
Die Roadmap nennt als Startdatum für die sogenannte Sunrise Period den ersten Januar 2023. Das UPC-Übereinkommen soll am 1. April 2023 in Kraft treten, so dass das Gericht ab diesem Datum voraussichtlich die ersten Fälle erhalten wird.
Die Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, sind Zypern, die Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Irland, Rumänien und die Slowakei. Für Spanien, Polen und Kroatien sind weiterhin Validierungen nach der Erteilung erforderlich, da sie dem Übereinkommen nicht angehören.